Kosten

Gerichtskosten

Die Gerichtskosten richten sich nach dem Gerichtskostengesetz (GKG) und der Gebührentabelle. Die Gerichtskosten muss zunächst der Kläger entrichten (dies gilt nicht bei bewilligter Prozesskostenhilfe!). Damit wir uns richtig verstehen: Sämtliche Kosten trägt der, der den Prozess verliert. Also: die Gerichtskosten, die eigenen die gegnerischen Anwaltskosten. Möglich ist auch ein teilweises Obsiegen in einem Rechtsstreit. Dann werden die Kosten im Verhältnis vom Obsiegen zum Gesamtstreitwert gebildet zwischen Kläger und Beklagtem beteilt.

 

Tätigkeitsbereiche Anwaltskanzlei Harfst