Soweit es nur bei einem ersten Gespräch mit dem Rechtsanwalt bleibt, egal wie lange dieses Gespräch dauert, können für Verbraucher maximal 190,00 € (zzgl. MwSt) zzgl. Kosten für etwa Kopien und Porto in Rechnung gestellt werden (§ 34 Abs. 1, S. 3, 2. Halbsatz RVG).
Als Erstberatung gilt auch eine telephonische Anfrage, um die Erfolgsaussichten eines bevorstehenden oder beabsichtigen Rechtsstreites zu erfragen. Sobald sich allerdings an dieses Gespräch ein Telefonat oder ein Schreiben an den Gegner verfasst wird, entfällt die Beratungsgebühr vollständig und die Gebühr berechnet sich grundsätzlich nach der Gebührentabelle des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes (RVG).
Mein Kostensatz für eine Erstberatung beträgt 120,00 € zzgl. MwSt.