Kosten

Anwaltskosten

Die Anwaltskosten berechnen sich nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) und den als Anlage angehängten streitwertabhängigen Gebührentabellen. Häufigste Gebührentatbestände im Zivilrecht sind die Geschäfts-, Verfahrens-, Terminsgebühr und Einigungsgebühr. Entscheidend für die Anwaltskosten ist der Streitwert Ihrer Rechtsangelegenheit.

Im außergerichtlichen Bereich kann auch eine Honorarvereinbarung getroffen und nach Stundensatz abgerechnet werden. Die Stundensätze sind regional unterschiedlich: In Großstädten und Ballungszentren sind diese in der Regel viel höher (ab 350,00 € / Stunde) als „auf dem Land“ mit 80,00 - 300,00 € / Stunde, jeweils zzgl. MWSt. Je nach Umfang und Schwierigkeit der Angelegenheit erlaube ich mir, für meine Tätigkeit zwischen 110,00 – 180,00 € zzgl. MWSt. in Rechnung zu stellen.

Der Vorteil dieser Abrechnungsmethode ist, dass die Abrechnung auf Stundenbasis für den Mandanten transparenter und - besonders in Fällen, in denen der Rechtsanwalt voraussichtlich bei vielen Gesprächen anwesend sein muss oder Reisen erforderlich sind - sinnvoller sein kann.

In bestimmten Situationen kann es für den Mandanten günstiger sein, mit dem Anwalt ein Pauschalhonorar zu vereinbaren. Dabei hat der Mandant von Anfang an eine feste Kalkulationsgrundlage. Diese Art der Abrechnung empfiehlt sich bei geschäftsbegleitenden Tätigkeiten mit regelmäßigem Beratungsbedarf oder im Forderungsmanagment.

 

Tätigkeitsbereiche Anwaltskanzlei Harfst