Bei anderen Dienstleistern als bei Rechtsanwälten ist völlig klar: Wenn Sie nicht gerade der geborene Heimwerker sind, ein Medizinstudium absolviert haben oder keinen besonderen Spaß an Steuergesetzen haben, holen Sie bei Problemen einen Handwerker, besuchen einen Arzt oder suchen einen Steuerberater auf.
Bei rechtlichen Problemen sieht die Sache erstaunlicher Weise anders aus. Auch wenn man meint, im Recht zu sein oder der Ärger sich vor einem auftürmt, scheuen viele den Weg zu einem Rechtsanwalt. Der Grund: Neben der Scheu vor Auseinandersetzungen spielen die Kosten eine erhebliche Rolle. Viele scheuen sich davor, anwaltliche Hilfe in Anspruch zu nehmen, weil Sie erwarten, dass der alte Spruch
was haben Anwälte und Termiten gemeinsam;
am Ende ist das halbe Haus weg
eine Kern Wahrheit enthält.
Richtig ist:
Die Beauftragung eines Rechtsanwalts ist ein Kostenfaktor. Aber: Ein guter Anwalt kann Ihnen helfen, Geld zu sparen und zwar meistens mehr als Sie die Angelegenheit ohne einen Anwalt Ihres Vertrauens gekostet hätte. Hinzu kommen Fälle in denen Sie Ihren Anwalt überhaupt nicht aus eigener Tasche bezahlen müssen.
Zunächst einmal die angenehmsten Fälle, die in denen Sie Ihren eigenen Anwalt überhaupt nicht bezahlen müssen:
Sie haben eine Rechtsschutzversicherung. Weitere Einzelheiten sind unter dem Link Rechtsschutzversicherung aufgeführt.
Wenn Sie vor Gericht gewinnen hat der Gegner auch die Kosten Ihres Anwalts zu tragen.
Auch im außergerichtlichen Bereich gibt es vielfach Konstellationen, in denen der Gegner Ihre Anwaltskosten zu ersetzen hat wie z.B. wenn er sich mit Zahlungen im Verzug befindet oder Sie nach einem Verkehrsunfall Ihren Schadenersatzanspruch bei der gegnerischen Versicherung anmelden wollen.
Darüber hinaus gibt es für bestimmte Einkommensschichten die Möglichkeit der Inanspruchnahme von Beratungs- und Prozesskostenhilfe. Hier kommt der Staat ganz oder teilweise für die Anwaltskosten auf. Nähere Einzelheiten sind unten ausführlich dargestellt.
Für den Fall, dass Sie im Unrecht sein sollten und sich in eine nicht haltbare Rechtsposition „verrannt“ haben, kann eine Beratung dazu führen, dass die falsch eingeschätzte Rechtsposition aufgegeben wird und daher weitere kostenauslösende Maßnahmen (wie etwa die Einleitung eines gerichtlichen Verfahrens) nicht eingeleitet werden müssen.
Besonders bei Straf- und Behördensachen kann sich der unterlassene oder verspätete Gang zum Anwalt bitter rächen:
Im Strafverfahren kann oftmals bei rechtzeitigem Eingreifen die Durchführung einer Hauptverhandlung mit einer Anwesenheit vor Gericht ganz vermieden werden oder es wird keine Anklage erhoben und statt einer gerichtlichen Verhandlung wird lediglich ein schriftliches Strafbefehlsverfahren durchgeführt. Dies kann sich nicht nur positiv auf die Kosten des Verfahrens, sondern auf die Höhe der (Geld-)Strafe auswirken.
Im Verwaltungsverfahren laufen regelmäßig Fristen. Deren Nichtbeachtung führt dazu, dass eine spätere Änderung der von der Behörde vorgesehen Regelung nicht mehr möglich ist. So kann es beispielsweise sein, dass Leistungen, auf die Sie einen Anspruch haben und die zu Unrecht abgelehnt wurden, später nicht mehr geltend gemacht werden können.
Guter Rat kann zwar, muss also nicht teuer sein!
Dies gilt auch, wenn Sie keine Rechtsschutzversicherung abgeschlossen haben.
Generell gibt es die Möglichkeit dreier verschiedener Abrechnungsarten – nach Zeitaufwand, nach der Gebührenverordnung (RVG / StBGebV) oder als Pauschalhonorar. Eine Beurteilung Ihres Falles sowie die für Sie günstigste Abrechnungsart wird mit Ihnen bereits im ersten Gespräch erörtert.
Nachfolgend ein Überblick über die möglichen Kosten Rechtsstreits und die Möglichkeiten staatlicher Hilfe bei der Rechtswahrung und –durchsetzung.